Alle grossen Bauprojekte in der Schweiz unterstehen einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht). Dies bedeutet konkret, dass der Bauherr in einem Bericht aufzeigen muss, welche Auswirkungen das Projekt auf die Umwelt ausübt und inwiefern diese durch entsprechende Massnahmen gemildert werden können. Der UVP-Bericht wird durch die Behörden geprüft. Erst wenn feststeht, dass das Projekt die geltenden Umweltgesetze einhält, wird es im Rahmen der Projektgenehmigung bewilligt.
Unter anderem werden im Umweltverträglichkeits-Bericht Themen wie Luftreinhaltung, Lärm, Grundwasser und Oberflächengewässer, Boden, Altlasten, Wald, Flora und Fauna, Landschaft abgehandelt.