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Umwelt

UVP - Umweltverträglichkeitsprüfung

Alle grossen Bauprojekte in der Schweiz unterstehen einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht). Dies bedeutet konkret, dass der Bauherr in einem Bericht aufzeigen muss, welche Auswirkungen das Projekt auf die Umwelt ausübt und inwiefern diese durch entsprechende Massnahmen gemildert werden können. Der UVP-Bericht wird durch die Behörden geprüft. Erst wenn feststeht, dass das Projekt die geltenden Umweltgesetze einhält, wird es im Rahmen der Projektgenehmigung bewilligt.

Unter anderem werden im Umweltverträglichkeits-Bericht Themen wie Luftreinhaltung, Lärm, Grundwasser und Oberflächengewässer, Boden, Altlasten, Wald, Flora und Fauna, Landschaft abgehandelt.

Beispiel Luftreinhaltung. Auf einer Grossbaustelle wie der A9 ist es nicht möglich ganz ohne Staubemissionen zu arbeiten, obwohl sehr viel dagegen unternommen wird. Staub wird zwar möglichst schon an der Quelle reduziert, z. B. mittels Beregnungs- oder Radwaschanlagen. Trotzdem ist gelegentlich festzustellen, dass Feinpartikel von den Baustellen bis auf die öffentlichen Wege und Strassen getragen werden. Die Gründe dafür sind in den wechselnden Witterungsbedingungen zu suchen. So sind beispielsweise keine oder nur reduzierte Massnahmen möglich, wenn die Temperaturen unter dem Gefrierpunkt liegen. Schwierig zu bewältigen sind auch feuchte Bedingungen auf der Baustelle gekoppelt mit windintensiven Föhnlagen. Da vermögen bisweilen auch die eingesetzten Wischmaschinen nicht Schritt zu halten.

Luftreinhaltung beinhaltet aber auch den Einsatz von möglichst emissionsarmen Baumaschinen. Während viele Baumaschinen bis vor wenigen Jahren noch hohe Emissionen ausgestossen haben, so verfügen diese heute ausnahmslos über reinigende Diesel-Partikelfilter. Heute ist am Auspuff optisch kein Unterschied mehr feststellbar, ob bei einer eingesetzten Maschine der Motor läuft oder stillsteht.

Beispiel Lärm. Damit die Lärmbelastung entlang vielbefahrener Strassen die Grenzwerte nicht überschreitet, müssen stellenweise Lärmschutzwände erstellt werden. Als gut sichtbares Beispiel wurde an der Kleegärtenstrasse in Visp eine Lärmschutzwand mittels Steinkörben angelegt. Die erwähnte Zone stellt heute in Kombination mit der naturnahen Bepflanzung eine viel begangene Flaniermeile dar.

Beispiel Altlasten. Im Raum Visp - Raron stand in den letzten Jahren die Quecksilber-Belastung des Bodens im Fokus der breiten Öffentlichkeit. Früher wurden in erster Linie Altlasten-Verdachtsstandorte mittels Bodenproben auf Schadstoffe analysiert und entsprechend saniert. Heute gilt für den Raum Visp - Raron, dass keine Erdverschiebungen mehr durchgeführt werden können, ohne dass zuvor abgeklärt worden ist, ob eine Belastung mit Quecksilber vorliegt.


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